Unter Retrozession versteht man eine Kommission oder Rückerstattung, z.B. als Entgelt von Vertriebsstellen für den Vertrieb oder das Halten von Finanz- und Versicherungs-Produkten (Vertrieb von Fonds an Dritte, Vermittlung von Brokergeschäften usw.).
Als Retrozession lässt sich etwa eine Zahlung verstehen, die von einer Bank an einen Vermögensverwalter zurückfliesst, der seinen Kunden bankeigene Produkte verkauft hat - die Bank verzichtet gleichsam zugunsten des Vermögensverwalters auf einen Teil ihrer vereinnahmten Kommissionen. Der Vermögensverwalter darf diese Rückflüsse nur dann für sich behalten, wenn dies zwischen ihm und seinem Kunden
vertraglich vereinbart wurde.
anwa Finanzberatung AG
13.02.2009
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